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Inhaltsversicherung für Vereinsheime

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Die Inhaltsversicherung schützt die gesamte Einrichtung Ihres Vereinsheimes/Gerätehauses gegen die Gefahren Feuer, Einbruch-Diebstahl, Vandalismus, Leitungswasser, Glas, Sturm und Hagel.

Einzelne Sachen (z.B. Schwachstromanlagen/Maschinen), für die eine Spezialversicherung besteht, gelten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, sofern sich Überschneidungen im Versicherungsumfang durch die bestehende Spezialversicherung ergeben.

Im Rahmen der Betriebseinrichtung sind Gefahrenmeldeanlagen mitversichert, soweit hierfür keine Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann.

Zusätzlich zur Einrichtung in den Vereinsräumen können auch Waren und Vorräte (z.B. Lebensmittel, alkoholische Getränke und Tabak-Waren) im Vereinsheim/Gerätehaus mitversichert werden.

Innerhalb der Feuer-Versicherung gelten Aufräumkosten zusätzlich bis zur Höhe der Inhalts-Versicherungssumme mitversichert.

Schäden durch Überspannung infolge Blitz gemäß § 5 b Nr. 9.2 ABBGI 2008 sind bis 10% der Inhaltsversicherungssumme versichert.

Innerhalb der Einbruch-Diebstahl-Versicherung sind Gebäudebeschädigungen (ausgenommen Verglasungen von Schaufenstern, Schaukästen und Vitrinen), Aufräumkosten sowie Kosten für Schlossänderung nach einem Einbruchdiebstahl oder nach Geschäftsberaubung bis 10% der Inhalts-Versicherungssumme, höchstens 1.000 €uro mitversichert, können jedoch individuell höher versichert werden.

Innerhalb der Feuer-, Einbruch-Diebstahl-, Leitungswasser- und Sturm-/Hagel-Versicherung gelten Bargeld und Wertsachen nur in verschlossenen Panzer-Geldschränken, gepanzerten Geldschränken, Wertschränken, mehrwandigen Stahlschränken mit einem Mindestgewicht von 300kg oder eingemauerten Stahlwandschränken mit mehrwandiger Tür, und die den Sicherheitsstufen B bis E bzw. VdS-Widerstandsgraden I bis X entsprechen, bis 10% der Inhalts-Versicherungssumme, höchstens 2.000 €uro mitversichert.

Innerhalb der Glas-Versicherung gelten aus Glas- und Kunststoff bestehende Außen- und Innenscheiben, Verglasungen von Lichtkuppeln, Glasbausteine und Profilbaugläser der Räume und Einrichtungen bis 33.000 €uro mitversichert, können jedoch individuell höher versichert werden.

Bei einem bewirtschafteten Vereinsheim gilt ebenfalls die Einfache Ertragsausfall-Versicherung (KBU) mitversichert, die bei einer durch einen versicherten Sachschaden ausgelösten Betriebsunterbrechung fehlende Deckungsbeiträge für fortlaufende Kosten und entgangene Gewinne ersetzt. Als Versicherungssumme gilt, sofern nichts anderes vereinbart ist, die bei der Baloise vereinbarte Inhalts-Versicherungssumme.

Gebäudeversicherung für Vereinsheime »

Ein individuelles Angebot kann unverbindlich bei uns angefordert werden. Sie können uns hierfür den

Fragebogen für die Versicherung von Vereinsheimen und Gemeinschaftshäusern

ausgefüllt und unterschrieben zurück senden. Nach Erhalt werden wir uns umgehend darum kümmern, Ihnen Ihr Angebot zu erstellen, und Ihnen dieses per Post zukommen zu lassen.